Eine Stellenbeschreibung stellt die tatsächlich auszuübenden Tätigkeiten einer Stelle strukturiert dar und bildet die Grundlage für Stellenbewertung sowie organisatorische Entscheidungen.
Nein. Die Stellenbeschreibung ist die fachliche Grundlage. Eine Stellenbewertung erfolgt erst in einem gesonderten Schritt gemäß den tarif- oder besoldungsrechtlichen Vorgaben.
Eine Stellenbeschreibung ist insbesondere bei neuen Stellen, veränderten Tätigkeiten, im Vorfeld einer Stellenbewertung oder organisatorischen Umstrukturierungen erforderlich.
Tarifkonforme Stellenbeschreibungen decken die gesamte Tätigkeit vollumfänglich ab, enthalten klar abgegrenzte Arbeitsvorgänge mit Zeitanteilen und vermeiden wertende Begriffe der Entgeltordnung des TVöD.
In der Regel werden die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber sowie die zuständige Führungskraft in den Erstellungsprozess eingebunden. Sofern erforderlich binden wir auch Personalverwaltung oder Personalvertretung ein.
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