Gesamtabschlusserstellung

Aufstellung des Gesamtabschlusses

Der Gesamtabschluss stellt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des kommunalen Konzerns dar.  Dabei ist zunächst nach den landesrechtlichen Vorschriften zu prüfen, ob ein solcher Gesamtabschluss in Frage kommt.

Mit Hilfe der Kapitalkonsolidierung, der Schuldenkonsolidierung, der Zwischenergebniseliminierung und der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wird aus den summierten Einzelabschlüssen der verbundenen Unternehmen ein konsolidierter Gesamtabschluss. Die durchzuführenden Konsolidierungsbuchungen sind anspruchsvoll und bedürfen einer sorgfältigen Dokumentation. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung von Konsolidierungsbuchungen und bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses.