Eine Stellenbewertung ist insbesondere bei neuen Stellen, erheblichen Aufgabenänderungen oder im Rahmen von Höhergruppierungsanträgen sinnvoll.
Zentrale Grundlage für eine Stellenbewertung ist eine vollständige und abgestimmte Stellenbeschreibung mit klar definierten Arbeitsvorgängen und Zeitanteilen.
Ein sachgerechtes Bewertungsverfahren ist nachvollziehbar dokumentiert und basiert auf objektiven Kriterien wie Aufgabeninhalt, Schwierigkeit und Verantwortung.
Beschäftigte haben grundsätzlich kein Recht auf Einsichtnahme in die Stellenbewertung, da die Dokumentation lediglich dem Arbeitgeber dient, wie er sich seine Rechtsmeinung bezüglich der Eingruppierung gebildet hat. Zudem geht es bei der Stellenbewertung um die Stelle und nicht die Person an sich. Die Stellenbewertung sollte daher auch nicht in der Personalakte abgelegt werden, für die grundsätzlich ein Recht auf Einsichtnahme besteht.
Ja, eine korrigierende Rückgruppierung unterliegt der Mitbestimmung des Personalrats (vgl. z. B. § 75 Abs. 2 Nr. 2 HPVG).
Wir beraten Sie gerne rund um unser Beratungs- und Dienstleistungsangebot.
Eckermann & Krauß GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 24
64625 Bensheim
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