Beratung und Dienstleistungen, die Sie weiterbringen Stellenbewertung

Ihre Herausforderung

Kommunen müssen Stellen fair, nachvollziehbar und tarifkonform bewerten. Fehlende Transparenz führt schnell zu Unzufriedenheit, Rechtsunsicherheiten oder fehlerhaften Eingruppierungen.

Unsere Lösung

Wir bewerten kommunale Stellen systematisch und objektiv. Durch eine klare Arbeitsvorgangsbildung und eine transparente Bewertungslogik schaffen wir eine belastbare Grundlage für Eingruppierungen.

Schritt für Schritt Ablauf unserer Beratung und Dienstleistung

Schritt 1

Auftragserteilung und Übermittlung der Stellenbeschreibung

Nach der Beauftragung erhalten wir die aktuelle Stellenbeschreibung, die als Grundlage für die Bewertung dient.

Schritt 2

Aufbereitung der Tätigkeiten in bewertbare Arbeitsvorgänge

Wir strukturieren alle Tätigkeiten der Stelle in klar abgegrenzte Arbeitsvorgänge, wie es tarifrechtlich für eine objektive Bewertung erforderlich ist.

Schritt 3

Klärung von Rückfragen zur Stellenbeschreibung

Offene Punkte besprechen wir direkt mit der Verwaltung, um sicherzustellen, dass alle Aufgaben korrekt verstanden und vollständig berücksichtigt werden.

Schritt 4

Durchführung der Stellenbewertung nach TVöD oder dem organisationseigenen Vier-Perspektiven-Modell für Beamte

Die Bewertung erfolgt anschließend fachlich fundiert entweder nach den tariflichen Vorgaben des TVöD oder nach dem organisationseigenen Vier‑Perspektiven‑Modell für Beamtenstellen.

Schritt 5

Endausfertigung der Stellenbewertung und Zurverfügungstellung

Zum Abschluss erstellen wir die finale Stellenbewertung mit textlichen Erläuterungen und stellen sie der Verwaltung für weitere Schritte zur Verfügung.

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Beratung mit Struktur und Weitblick Unsere Leistungen zur Stellenbewertung

Unsere Zielsetzung

  • Sicherstellung einer tarif- und rechtskonformen Eingruppierung nach TVöD
  • Nutzung eines transparenten Bewertungsmodells für Beamte
  • Objektive, nachvollziehbare und vergleichbare Bewertung kommunaler Stellen
  • Schaffung einer fairen Grundlage für Personalentscheidungen und Höhergruppierungen
Zielscheibe mit Pfeil im Mittelpunkt als Symbol für Zielerreichung und Fokus.
Webinar-Icon

Unser Vorgehen

  • Entgegennahme der Stellenbeschreibung
  • Aufbereitung der Tätigkeiten der Stelle zu klar abgegrenzten Arbeitsvorgängen
  • Klärung offener Fragen mit der Verwaltung oder dem Stelleninhaber
  • Durchführung der Bewertung nach TVöD für Tarifbeschäftigte oder dem organisationseigenen Modell für Beamte
  • Erstellung der finalen Bewertung und Bereitstellung der Ergebnisse für die Verwaltung

Drei ineinandergreifende Zahnräder als Symbol für Methoden, Werkzeuge und Prozesse.

Unsere Methoden

  • Analyse der vorhandenen Stellenbeschreibung und weiterer Unterlagen
  • Strukturierung der Tätigkeiten in bewertbare Arbeitsvorgänge nach § 12 TVöD
  • Rückfragen und Interviews zur fachlichen Klärung offener Punkte
  • Anwendung der tariflichen Tätigkeitsmerkmale bzw. des Vier‑Perspektiven‑Modells für Beamtenbewertungen
  • Fachliche und begründete Dokumentation der Bewertung

Mit Herz und Engagement Unser Qualitätsversprechen

Warum wir die richtige Wahl für Sie sind

  • Lösungen zu jeder Herausforderung
  • Expertise aus der Praxis
  • Verlässlichkeit und Vertrauen
  • Effiziente Auftragserledigung
  • Individuelle Lösungen für Ihre Kommune

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Aus unserem Blog Aktuelle Beiträge

Weitere Fragen FAQs

Eine Stellenbewertung ist insbesondere bei neuen Stellen, erheblichen Aufgabenänderungen oder im Rahmen von Höhergruppierungsanträgen sinnvoll.

Zentrale Grundlage für eine Stellenbewertung ist eine vollständige und abgestimmte Stellenbeschreibung mit klar definierten Arbeitsvorgängen und Zeitanteilen.

Ein sachgerechtes Bewertungsverfahren ist nachvollziehbar dokumentiert und basiert auf objektiven Kriterien wie Aufgabeninhalt, Schwierigkeit und Verantwortung.

Beschäftigte haben grundsätzlich kein Recht auf Einsichtnahme in die Stellenbewertung, da die Dokumentation lediglich dem Arbeitgeber dient, wie er sich seine Rechtsmeinung bezüglich der Eingruppierung gebildet hat. Zudem geht es bei der Stellenbewertung um die Stelle und nicht die Person an sich. Die Stellenbewertung sollte daher auch nicht in der Personalakte abgelegt werden, für die grundsätzlich ein Recht auf Einsichtnahme besteht.

Ja, eine korrigierende Rückgruppierung unterliegt der Mitbestimmung des Personalrats (vgl. z. B. § 75 Abs. 2 Nr. 2 HPVG).

Interesse geweckt? Kontakt & Anfrage

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Wir beraten Sie gerne rund um unser Beratungs- und Dienstleistungsangebot.

Eckermann & Krauß GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 24
64625 Bensheim

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