Erschließungsbeiträge werden zur überwiegenden Finanzierung zur Herstellung neuer Straßen und Verkehrseinrichtungen erhoben. Insbesondere bei Neubaugebieten spielen sie eine große Rolle.
Üblicherweise werden bereits mit Beginn der Baumaßnahme Vorausleistungen erhoben, die dann auf die tatsächlich entstandene Beitragsschuld nach Abschluss der Maßnahme angerechnet werden.
In der Regel werden 90 % des beitragsfähigen Aufwands auf die bevorteilten Grundstückseigentümer verteilt. Eventuelle Unterschiede bei der baulichen Nutzbarkeit werden hierbei korrigierend berücksichtigt.
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