Anschlussbeiträge werden zur Mitfinanzierung aller Investitionen in die öffentliche Einrichtung (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung) mit dem Neuanschluss oder der Anschließbarkeit an die Leitungen erhoben. Sie sind nicht zu verwechseln mit den Hausanschlusskosten, die gegebenenfalls zusätzlich zu leisten sind.
Anschlussbeiträge werden per Globalkalkulation oder per Rechnungsperiodenkalkulation ermittelt. Die Regelung zielt darauf ab, einen einheitlichen Beitragssatz für das gesamte Gemeindegebiet festzulegen und auf differenzierte Gebietssätze zu verzichten.
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