Beratung und Dienstleistungen, die Sie weiterbringen Kalkulation von Straßenausbaubeiträgen

Ihre Herausforderung

Straßenausbaubeiträge werden vermehrt als ungerecht empfunden und sachlich hinterfragt. Vielerorts gibt es auch Proteste gegen die Straßenausbaubeiträge. Politik und Verwaltung sind hier besonders gefordert, die Beitragserhebung transparent und nachvollziehbar zu kommunizieren.

Unsere Lösung

Einige Bundesländer haben die Ausbaubeiträge abgeschafft, in anderen wird die Erhebung dem Ermessen der jeweiligen Kommune überlassen. Teilweise können auch wiederkehrende Straßenausbaubeiträge als Alternative zu den einmaligen Beiträgen erhoben werden. Neben der eigentlichen Beitragsberechnung unterstützen wir Sie auch bei der Frage, ob überhaupt Straßenausbaubeiträge erhoben werden sollen und falls ja, in welcher Form.

Schritt für Schritt Ablauf unserer Beratung und Dienstleistung

Schritt 1

Projektstart und Datensammlung

In einem ersten Schritt werden alle verfügbaren Unterlagen erfasst – darunter bisherige Satzungen, Abrechnungen, Haushaltspläne und Baupläne.

Schritt 2

Analyse der Ausgangslage

In enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung wird die bestehende Ausgangslage ermittelt und analysiert, welche Alternativen es gibt (wiederkehrende Beiträge oder Abschaffung).

Schritt 3

Koordination der Erstellung der Beitragssatzkalkulation

Sofern an den einmaligen Straßenausbaubeiträgen festgehalten werden soll, werden in Zusammenarbeit mit Ihrem Ingenieurbüro und dem Sie vertretenden Kommunalen Spitzenverband oder Rechtsanwaltsbüro die Abrechnungsgebiete oder Abschnitte bestimmt, der beitrags- und umlagefähige Aufwand ermittelt und der Beitragssatz kalkuliert.

Schritt 4

Abstimmung in der Verwaltung

Es werden übersichtliche Unterlagen für die Kämmerei, das Bauamt und die Verwaltungsspitze ausgearbeitet und mit der Verwaltung abgestimmt.

Schritt 5

Präsentation der Analyse und Beratung in den politischen Gremien

Die Ergebnisse der Analyse werden in einem Gremium präsentiert und der politische Abwägungsprozess begleitet. Bei Bedarf werden die politischen Gremien bei ihrer Entscheidungsfindung (einmalige oder wiederkehrende Straßenbeiträge oder deren Abschaffung) unterstützt oder Bürgerversammlungen zu diesem Thema moderiert.

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Beratung mit Struktur und Weitblick Unsere Leistungen zur Kalkulation von Straßenausbaubeiträgen

Unsere Zielsetzung

  • Unterstützung der Entscheidungsfindung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträge oder deren Abschaffung (Steuerfinanzierung)
  • Unterstützung bei der Berechnung wiederkehrender Straßenbeiträge sowie der Festlegung von Abrechnungsgebieten
  • Sicherstellung einer wirtschaftlichen und gerechten Kostenverteilung auf Grundlage belastbarer Daten
  • Unterstützung der Kommunalpolitik bei der Festlegung von Kalkulations- und Kostendeckungsgrundsätzen
Zielscheibe mit Pfeil im Mittelpunkt als Symbol für Zielerreichung und Fokus.
Webinar-Icon

Unser Vorgehen

  • Analyse der bestehenden Satzung, der rechtlichen Rahmenbedingungen und aktueller Gerichtsurteile
  • Erhebung und Strukturierung aller relevanten technischen, finanziellen und investiven Daten für die Berechnung der Beitragssätze
  • Abstimmung zur Klärung aller kalkulatorischen und rechtlichen Parameter
  • Erstellung der Beitragssatzkalkulation sowie Entwicklung oder Überarbeitung der Satzung
  • Vorstellung der Ergebnisse in politischen Gremien und Begleitung bis zur Beschlussfassung
Drei ineinandergreifende Zahnräder als Symbol für Methoden, Werkzeuge und Prozesse.

Unsere Methoden

  • Datenanalyse
  • Modellierung von Abrechnungsprozessen
  • Gegenüberstellung alternativer Abrechnungsmöglichkeiten
  • Analyse von Kosten und Nutzen der Alternativen
  • Workshops, Interviews und Feedbackrunden
  • Präsentation in den politischen Gremien

Mit Herz und Engagement Unser Qualitätsversprechen

Warum wir die richtige Wahl für Sie sind

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Aus unserem Blog Aktuelle Beiträge

Weitere Fragen FAQs

Straßenausbaubeiträge sind Beiträge, mit denen Grundstückseigentümer am Aufwand für die Erneuerung oder Verbesserung öffentlicher Straßen beteiligt werden, soweit ihnen daraus ein besonderer Vorteil entsteht.

Diese Frage ist landesrechtlich geregelt und wird in Deutschland entsprechend uneinheitlich beantwortet – die Spannweite reicht von einem Erhebungsverbot bis hin zu einer gesetzlichen Erhebungspflicht. In einigen Bundesländern wurden Straßenausbaubeiträge vollständig abgeschafft; die hieraus resultierenden Einnahmeausfälle werden den Kommunen durch pauschalierte Ausgleichszahlungen des Landes kompensiert. In anderen Bundesländern liegt es hingegen im Ermessen der Kommunen, ob sie Straßenausbaubeiträge (weiterhin) erheben.

In einigen Bundesländern ist die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge möglich, in Rheinland-Pfalz sogar geboten. In diesem System wird der umlagefähige Aufwand auf die Anlieger eines gesamten Abrechnungsgebiets und nicht nur auf die Anlieger der jeweils betroffenen Straße verteilt. Dadurch sinkt die Belastung je Beitragspflichtigem; im Gegenzug erfolgt die Erhebung jedoch wiederkehrend und nicht einmalig.

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