Straßenausbaubeiträge sind Beiträge, mit denen Grundstückseigentümer am Aufwand für die Erneuerung oder Verbesserung öffentlicher Straßen beteiligt werden, soweit ihnen daraus ein besonderer Vorteil entsteht.
Diese Frage ist landesrechtlich geregelt und wird in Deutschland entsprechend uneinheitlich beantwortet – die Spannweite reicht von einem Erhebungsverbot bis hin zu einer gesetzlichen Erhebungspflicht. In einigen Bundesländern wurden Straßenausbaubeiträge vollständig abgeschafft; die hieraus resultierenden Einnahmeausfälle werden den Kommunen durch pauschalierte Ausgleichszahlungen des Landes kompensiert. In anderen Bundesländern liegt es hingegen im Ermessen der Kommunen, ob sie Straßenausbaubeiträge (weiterhin) erheben.
In einigen Bundesländern ist die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge möglich, in Rheinland-Pfalz sogar geboten. In diesem System wird der umlagefähige Aufwand auf die Anlieger eines gesamten Abrechnungsgebiets und nicht nur auf die Anlieger der jeweils betroffenen Straße verteilt. Dadurch sinkt die Belastung je Beitragspflichtigem; im Gegenzug erfolgt die Erhebung jedoch wiederkehrend und nicht einmalig.
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