Beratung und Dienstleistungen, die Sie weiterbringen Gebührenkalkulation für die Abfallbeseitigung

Ihre Herausforderung

Die Abfallbeseitigung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Die Abfallgebühren müssen regelmäßig neu kalkuliert werden. Über- und Unterdeckungen eines Kalkulationszeitraums müssen festgestellt und fristgerecht ausgeglichen werden.

Unsere Lösung

Wir kalkulieren Ihre kostendeckenden Gebühren der Abfallbeseitigung und erstellen Nachberechnungen für die vergangenen Jahre, um mögliche Über- oder Unterdeckungen ermitteln und fristgerecht ausgleichen zu können.

Schritt für Schritt Ablauf unserer Beratung und Dienstleistung

Schritt 1

Kickoff

In einer Eröffnungsbesprechung legen wir den Rahmen für die Gebührenkalkulation fest und stimmen die nächsten Schritte ab. In diesem Zusammenhang werden der Kalkulationszeitraum, der Kalkulationszinssatz, auszugleichende Vorjahresergebnisse und die Kalkulationsmethoden festgelegt und die relevanten Datenquellen identifiziert. Außerdem werden Zuständigkeiten geklärt, ein Zeitplan vereinbart und erste strategische Überlegungen zur Gebührenstruktur (z. B. Personen-, Gefäßvolumen-, Leerungs- oder Gewichtsmaßstab, Einheits- oder Sondergebühren, Grundgebühren) diskutiert.

Schritt 2

Datensammlung und -aufbereitung

Zunächst werden alle relevanten Informationen zusammengetragen. Diese Daten werden anschließend auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft, um fehlerhafte oder veraltete Werte auszuschließen. Daraufhin erfolgt die Aufbereitung mit unseren organisationseigenen Kalkulationstools.

Schritt 3

Abstimmung in der Verwaltung

Anschließend werden die bisherigen Projektergebnisse vorgestellt und offene Punkte geklärt. Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis über den aktuellen Stand und erforderliche Gebührenanpassungen zu schaffen, Prioritäten festzulegen und Entscheidungen zu treffen.

Schritt 4

Erstellung einer Kalkulationsdokumentation

Mit der Fertigstellung des Zahlenwerks wird eine vollständige und transparente Dokumentation der Berechnung mitsamt den angewendeten Annahmen und Methoden in einem ausführlichen Kalkulationsbericht vorgenommen, der den politischen Gremien, dem Revisionsamt, der Kommunalaufsicht, dem Rechnungshof und erforderlichenfalls den Gebührenpflichtigen zur Einsichtnahme vorgelegt werden kann.

Schritt 5

Gebührenpräsentation und -bearbeitung in den politischen Gremien

Abschließend wird die erarbeitete Gebührenkalkulationen – sofern gewünscht – in einem politischen Gremium vorgestellt und erläutert. Die Präsentation dient dazu, die Berechnungsgrundlagen transparent darzulegen, Fragen zu klären und mögliche Anpassungen aufgrund einer abweichenden Ausübung von Wahlrechten zu diskutieren. Ziel ist es, die Politik bei ihrer Entscheidungsfindung fachlich zu unterstützen.

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Beratung mit Struktur und Weitblick Unsere Leistungen zur Gebührenkalkulation für die Abfallbeseitigung

Unsere Zielsetzung

  • Kalkulation angemessener Gebührensätze für die Abfallbeseitigung
  • Aufklärung über Kalkulationswahlrechte (z. B. den Kalkulationszeitraum) und Simulation der Ergebnisse
  • Aufbereitung in Form einer transparenten Kalkulation
  • Unterstützung der Kommunalpolitik bei der Festlegung von Kalkulations- und Kostendeckungsgrundsätzen
Zielscheibe mit Pfeil im Mittelpunkt als Symbol für Zielerreichung und Fokus.
Webinar-Icon

Unser Vorgehen

  • Erhebung aller relevanten Daten
  • Ermittlung der Betriebskosten sowie der kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen für die Abwasserbeseitigung


  • Berechnung der Entsorgungsgebühren unter Berücksichtigung des Kostendeckungsprinzips
  • Ausgleich von Vorjahresdifferenzen
  • Erstellung eines Kalkulationsberichts
  • Präsentation im Gremium
Drei ineinandergreifende Zahnräder als Symbol für Methoden, Werkzeuge und Prozesse.

Unsere Methoden

  • Prognose der Kosten für den kommenden Kalkulationszeitraum auf Basis von Haushaltsplanwerten, Hochrechnungen und Extrapolationen
  • Durchführung der Kostenartenrechnung mitsamt kostenrechnerischen Korrekturen
  • Verteilung der Kostenarten im Rahmen der Kostenstellenrechnung
  • Divisions- und Äquivalenzziffernkalkulation (Kostenträgerrechnung)

Mit Herz und Engagement Unser Qualitätsversprechen

Warum wir die richtige Wahl für Sie sind

  • Lösungen zu jeder Herausforderung
  • Erfahrene Berater aus der Praxis
  • Verlässlichkeit und Vertrauen
  • Effiziente Auftragserledigung
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Präzise kalkuliert und ordentlich dokumentiert Gebühren

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Weitere Fragen FAQs

Abfallgebühren sind Benutzungsgebühren für die kommunale Abfallentsorgung. Sie dienen der Deckung der Kosten für Sammlung, Transport, Verwertung und Beseitigung der Abfälle sowie für Verwaltung und Entsorgungsinfrastruktur.

Eine Neukalkulation ist regelmäßig am Ende eines Kalkulationszeitraums erforderlich. Sofern kein mehrjähriger Kalkulationszeitraum festgelegt wurde, ist sogar jährlich neu zu kalkulieren. Zudem muss neu kalkuliert werden, wenn zwingend noch eine Überdeckung aus Vorjahren auszugleichen ist, deren Ausgleichsfrist andernfalls nicht mehr gewahrt werden könnte.

Die Ausgestaltung der Abfallgebühren ist äußerst heterogen. Gängige Maßstäbe zur Gebührenerhebung sind die Anzahl und Größe der Abfallbehälter, die Anzahl der Leerungen, das Gewicht der eingesammelten und entsorgten Abfälle und die Zahl der Personen im Haushalt. Vielerorts werden die Gebühren auch nach Fraktionen getrennt erhoben (Restabfall / Bioabfall / Papierabfall).

Über‑ oder Unterdeckungen aus Vorjahren sind innerhalb des gesetzlichen Ausgleichszeitraums von bis zu fünf Jahren in den Folgejahren zu verrechnen, um die Kosten und Erlöse des Gebührenhaushalts dauerhaft in der Waage zu halten.

Eine externe Neukalkulation ist insbesondere bei auslaufenden Kalkulationszeiträumen, steigenden Kosten, neuen Entsorgungsverträgen oder erhöhter Prüfungs‑ bzw. Klageanfälligkeit sinnvoll, um Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

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