Beratung und Dienstleistungen, die Sie weiterbringen Gebührenkalkulation für das Friedhofswesen

Ihre Herausforderung

Das Friedhofs- und Bestattungswesen ist eine zentrale kommunale Aufgabe. Zur Deckung der Kosten werden – abgesehen von dem auf die grünpolitische Funktion entfallenden Anteil – Benutzungsgebühren erhoben.

Unsere Lösung

Wir kalkulieren Ihre kostendeckenden Friedhofs- und Bestattungsgebühren. Wir unterstützen Sie außerdem bei der strategischen Ausrichtung, Gestaltungswahlrechten und bei der Beratung der kalkulierten Gebühren in den Gremien.

Schritt für Schritt Ablauf unserer Beratung und Dienstleistung

Schritt 1

Kickoff

In einer Eröffnungsbesprechung legen wir den Rahmen für die Gebührenkalkulation fest und stimmen die nächsten Schritte ab. In diesem Zusammenhang werden der Kalkulationszeitraum, der Kalkulationszinssatz, auszugleichende Vorjahresergebnisse und die Kalkulationsmethoden festgelegt und die relevanten Datenquellen identifiziert. Außerdem werden Zuständigkeiten geklärt, ein Zeitplan vereinbart und erste strategische Überlegungen zur Gebührenstruktur (z. B. Einheitsgebühren oder Sondergebühren) diskutiert.

Schritt 2

Datensammlung und -aufbereitung

Zunächst werden alle relevanten Informationen zusammengetragen. Diese Daten werden anschließend auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft, um fehlerhafte oder veraltete Werte auszuschließen. Daraufhin erfolgt die Aufbereitung mit unseren organisationseigenen Kalkulationstools.

Schritt 3

Abstimmung in der Verwaltung

Anschließend werden die bisherigen Projektergebnisse vorgestellt und offene Punkte geklärt. Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis über den aktuellen Stand und erforderliche Gebührenanpassungen zu schaffen, Prioritäten festzulegen und Entscheidungen zu treffen.

Schritt 4

Erstellung einer Kalkulationsdokumentation

Mit der Fertigstellung des Zahlenwerks wird eine vollständige und transparente Dokumentation der Berechnung mitsamt den angewendeten Annahmen und Methoden in einem ausführlichen Kalkulationsbericht vorgenommen, der den politischen Gremien, dem Revisionsamt, der Kommunalaufsicht, dem Rechnungshof und erforderlichenfalls den Gebührenpflichtigen zur Einsichtnahme vorgelegt werden kann.

Schritt 5

Gebührenpräsentation und -bearbeitung in den politischen Gremien

Abschließend wird die erarbeitete Gebührenkalkulationen – sofern gewünscht – in einem politischen Gremium vorgestellt und erläutert. Die Präsentation dient dazu, die Berechnungsgrundlagen transparent darzulegen, Fragen zu klären und mögliche Anpassungen aufgrund einer abweichenden Ausübung von Wahlrechten und Ermessensspielräumen (z. B. Höhe des Grünanteils) zu diskutieren. Ziel ist es, die Politik bei ihrer Entscheidungsfindung fachlich zu unterstützen.

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Beratung mit Struktur und Weitblick Unsere Leistungen zur Gebührenkalkulation für das Friedhofswesen

Unsere Zielsetzung

  • Kalkulation kostendeckender Gebührensätze für das Friedhofs- und Bestattungswesen
  • Aufklärung über Kalkulationswahlrechte (z. B. den Kalkulationszeitraum) und Simulation der Ergebnisse
  • Aufbereitung in Form einer transparenten Kalkulation
  • Dokumentation und Erläuterung von Kalkulationsgrundlagen und -methoden
  • Fristgerechte Bereitstellung für eine rechtzeitige Beschlussfassung und für die Haushaltsplanung
Zielscheibe mit Pfeil im Mittelpunkt als Symbol für Zielerreichung und Fokus.
Webinar-Icon

Unser Vorgehen

  • Erhebung aller relevanten Daten
  • Ermittlung der Betriebskosten sowie der kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen
  • Berechnung der Bestattungs-, Grabnutzungs- und Gebäudenutzungsgebühren sowie weiteren Gebührentatbeständen
  • Berücksichtigung des Kostendeckungsprinzips
  • Erstellung eines Kalkulationsberichts
  • Präsentation im Gremium
Drei ineinandergreifende Zahnräder als Symbol für Methoden, Werkzeuge und Prozesse.

Unsere Methoden

  • Prognose der Kosten für den kommenden Kalkulationszeitraum auf Basis von Haushaltsplanwerten, Hochrechnungen und Extrapolationen
  • Durchführung der Kostenartenrechnung mitsamt kostenrechnerischen Korrekturen
  • Verteilung der Kostenarten im Rahmen der Kostenstellenrechnung
  • Divisions- und Äquivalenzziffernkalkulation (Kostenträgerrechnung)

Mit Herz und Engagement Unser Qualitätsversprechen

Warum wir die richtige Wahl für Sie sind

  • Lösungen zu jeder Herausforderung
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Aus unserem Blog Aktuelle Beiträge

Weitere Fragen FAQs

Friedhofsgebühren umfassen insbesondere Grabnutzungsgebühren, Bestattungs‑ und Beisetzungsgebühren sowie Gebühren für gebäudebezogene Leistungen wie die Nutzung der Trauerhalle. Je nach Ausgestaltung können zusätzlich Verwaltungsgebühren für besondere Leistungen erhoben werden.

Friedhöfe erfüllen auch öffentliche Funktionen, etwa als Grün‑, Erholungs‑ oder Gedenkflächen. Diese anteilig nicht individuell zurechenbaren Kosten dürfen auch nicht über Gebühren finanziert werden und sind daher aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu decken.

Grabnutzungsgebühren werden regelmäßig einmalig im Voraus erhoben, obwohl sie ein mehrjähriges Nutzungsrecht abgelten. Die Kalkulation muss sicherstellen, dass die laufenden Kosten der Friedhofsbewirtschaftung sachgerecht und rechtskonform abgebildet werden. Möglich, wenn auch unüblich, sind auch laufende Friedhofsunterhaltungsgebühren, die ein anderes Kalkulationssystem erfordern.

In der Praxis verlangen Aufsichtsbehörden zunehmend, dass das Friedhofs‑ und Bestattungswesen weitestgehend kostendeckend gestaltet wird. Da die betriebswirtschaftlichen Kalkulationsergebnisse jedoch bei einigen Gebührentatbeständen im Hinblick auf die Pietät und die Verhältnismäßigkeit unangemessen und schwer vermittelbar erscheinen, wird es mitunter auch geduldet, wenn hier keine volle Kostendeckung erzielt wird.

Da die Friedhofs- und Bestattungsgebühren einen permanent wechselnden Nutzerkreis betreffen, würden Ausgleiche künftige statt ursprüngliche Nutzer treffen. Der Fall einer ausgleichspflichtigen Überdeckung dürfte im Regelfall nicht eintreten, sofern die Gebührensätze gar nicht vollständig kostendeckend umgesetzt wurden. Unterdeckungen hingegen wären politisch gewollt, was die Ausgleichsfähigkeit im Regelfall zunichte macht. In Bayern sind Bestattungseinrichtungen daher bewusst von der Ausgleichsverpflichtung ausgenommen.

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