Abfallgebühren sind Benutzungsgebühren für die kommunale Abfallentsorgung. Sie dienen der Deckung der Kosten für Sammlung, Transport, Verwertung und Beseitigung der Abfälle sowie für Verwaltung und Entsorgungsinfrastruktur.
Eine Neukalkulation ist regelmäßig am Ende eines Kalkulationszeitraums erforderlich. Sofern kein mehrjähriger Kalkulationszeitraum festgelegt wurde, ist sogar jährlich neu zu kalkulieren. Zudem muss neu kalkuliert werden, wenn zwingend noch eine Überdeckung aus Vorjahren auszugleichen ist, deren Ausgleichsfrist andernfalls nicht mehr gewahrt werden könnte.
Die Ausgestaltung der Abfallgebühren ist äußerst heterogen. Gängige Maßstäbe zur Gebührenerhebung sind die Anzahl und Größe der Abfallbehälter, die Anzahl der Leerungen, das Gewicht der eingesammelten und entsorgten Abfälle und die Zahl der Personen im Haushalt. Vielerorts werden die Gebühren auch nach Fraktionen getrennt erhoben (Restabfall / Bioabfall / Papierabfall).
Über‑ oder Unterdeckungen aus Vorjahren sind innerhalb des gesetzlichen Ausgleichszeitraums von bis zu fünf Jahren in den Folgejahren zu verrechnen, um die Kosten und Erlöse des Gebührenhaushalts dauerhaft in der Waage zu halten.
Eine externe Neukalkulation ist insbesondere bei auslaufenden Kalkulationszeiträumen, steigenden Kosten, neuen Entsorgungsverträgen oder erhöhter Prüfungs‑ bzw. Klageanfälligkeit sinnvoll, um Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
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