Beratung und Dienstleistungen, die Sie weiterbringen Gebührenkalkulation für das Feuerwehrwesen

Ihre Herausforderung

Für bestimmte Einsätze der Feuerwehr können die Kommunen den Ersatz der Einsatzkosten verlangen. Hierfür können Pauschalsätze herangezogen werden, die nach den landesspezifischen Regeln kalkuliert werden müssen.

Unsere Lösung

Wir kalkulieren Ihre kostendeckenden Pauschalsätze für das Feuerwehrwesen und unterstützen Sie bei der Beratung der kalkulierten Gebühren in den politischen Gremien.

Schritt für Schritt Ablauf unserer Beratung und Dienstleistung

Schritt 1

Kickoff

In einer Eröffnungsbesprechung legen wir den Rahmen für die Gebührenkalkulation fest und stimmen die nächsten Schritte ab. In diesem Zusammenhang werden der Kalkulationszeitraum, der Kalkulationszinssatz, auszugleichende Vorjahresergebnisse und die Kalkulationsmethoden festgelegt und die relevanten Datenquellen identifiziert. Außerdem werden Zuständigkeiten geklärt, ein Zeitplan vereinbart und erste strategische Überlegungen zur Gebührenstruktur (z. B. Einheitsgebühren für Fahrzeuge und die darauf geführten Geräte) diskutiert.

Schritt 2

Datensammlung und -aufbereitung

Zunächst werden alle relevanten Informationen zusammengetragen. Diese Daten werden anschließend auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft, um fehlerhafte oder veraltete Werte auszuschließen. Daraufhin erfolgt die Aufbereitung mit unseren organisationseigenen Kalkulationstools.

Schritt 3

Abstimmung in der Verwaltung

Anschließend werden die bisherigen Projektergebnisse vorgestellt und offene Punkte geklärt. Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis über den aktuellen Stand und erforderliche Gebührenanpassungen zu schaffen, Prioritäten festzulegen und Entscheidungen zu treffen. Sofern sich neue Gebührentatbestände (z. B. neue Feuerwehrfahrzeugtypen) ergeben, werden diese in die Kalkulation mit einbezogen.

Schritt 4

Erstellung einer Kalkulationsdokumentation

Mit der Fertigstellung des Zahlenwerks wird eine vollständige und transparente Dokumentation der Berechnung mitsamt den angewendeten Annahmen und Methoden in einem ausführlichen Kalkulationsbericht vorgenommen, der den politischen Gremien, dem Revisionsamt, der Kommunalaufsicht, dem Rechnungshof und erforderlichenfalls den Gebührenpflichtigen zur Einsichtnahme vorgelegt werden kann.

Schritt 5

Gebührenpräsentation und -bearbeitung in den politischen Gremien

Abschließend wird die erarbeitete Gebührenkalkulationen – sofern gewünscht – in einem politischen Gremium vorgestellt und erläutert. Die Präsentation dient dazu, die Berechnungsgrundlagen transparent darzulegen, Fragen zu klären und mögliche Anpassungen aufgrund einer abweichenden Ausübung von Wahlrechten zu diskutieren. Ziel ist es, die Politik bei ihrer Entscheidungsfindung fachlich zu unterstützen.

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Beratung mit Struktur und Weitblick Unsere Leistungen zur Gebührenkalkulation für das Feuerwehrwesen

Unsere Zielsetzung

  • Kalkulation kostendeckender Gebührensätze für das Personal, die Fahrzeuge und Geräte der Feuerwehr
  • Aufbereitung in Form einer transparenten Kalkulation
  • Dokumentation und Erläuterung von Kalkulationsgrundlagen und -methoden
  • Fristgerechte Bereitstellung für eine rechtzeitige Beschlussfassung und für die Haushaltsplanung
Zielscheibe mit Pfeil im Mittelpunkt als Symbol für Zielerreichung und Fokus.
Webinar-Icon

Unser Vorgehen

  • Erhebung aller relevanten Daten
  • Ermittlung der Betriebskosten sowie der kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen
  • Berechnung von Personalkosten-, Fahrzeugkosten- und Maschinenkostensätzen unter Berücksichtigung des Kostendeckungsprinzips
  • Berechnung pauschalisierter Leistungen, z.B. Alarmierung durch Brandmeldeanlage
  • Erstellung eines Kalkulationsberichts
  • Präsentation im Gremium
Drei ineinandergreifende Zahnräder als Symbol für Methoden, Werkzeuge und Prozesse.

Unsere Methoden

  • Prognose der Kosten für den Kalkulationszeitraum auf Basis von Haushaltsplanwerten, Hochrechnungen und Extrapolationen
  • Durchführung der Kostenartenrechnung mitsamt kostenrechnerischen Korrekturen
  • Aufteilung der Kosten in einsatzabhängige Kosten und Vorhaltekosten
  • Verteilung der Kostenarten im Rahmen der Kostenstellenrechnung
  • Divisions- und Äquivalenzziffernkalkulation (Kostenträgerrechnung)

Mit Herz und Engagement Unser Qualitätsversprechen

Warum wir die richtige Wahl für Sie sind

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Präzise kalkuliert und ordentlich dokumentiert Gebühren

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Aus unserem Blog Aktuelle Beiträge

Weitere Fragen FAQs

Feuerwehrgebühren dürfen für kostenpflichtige Einsätze erhoben werden, z. B. bei Fehlalarmen, Brandsicherheitsdiensten oder Hilfeleistungseinsätzen. Pflichtaufgaben der Feuerwehr im abwehrenden Brandschutz bleiben in der Regel gebührenfrei.

Die Erhebung von Kostenerstattungen für Einsätze erfolgt auf Grundlage der Landesfeuerwehrgesetze, nachrangig mitunter auch der Kommunalabgabengesetze. Die Kostenerstattungen dürfen als Pauschalsätze in einer Gebührenordnung festgelegt werden, bedürfen aber dennoch einer sachgerechten Kalkulation. Hierbei sind auch die landesspezifischen Gesetze sowie Gerichtsentscheidungen und -urteile zu beachten.

Die Gebühren werden in der Regel nach Zeitaufwand, eingesetzten Fahrzeugen, Personal und Geräten bemessen.

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