Beratung und Dienstleistungen, die Sie weiterbringen Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung

Ihre Herausforderung

Sofern die Straßenreinigungspflicht nicht satzungsmäßig auf die Grundstückseigentümer übertragen wurde, können Gebühren hierfür erhoben werden. Diese Gebühren müssen – abgesehen von einem angemessenen Allgemeinheitsvorteil – kostendeckend kalkuliert werden.

Unsere Lösung

Wir kalkulieren Ihre kostendeckenden Straßenreinigungsgebühren und erstellen Nachberechnungen für die vergangenen Jahre, um mögliche Über- oder Unterdeckungen ermitteln und fristgerecht ausgleichen zu können.

Schritt für Schritt Ablauf unserer Beratung und Dienstleistung

Schritt 1

Kickoff

In einer Eröffnungsbesprechung legen wir den Rahmen für die Gebührenkalkulation fest und stimmen die nächsten Schritte ab. In diesem Zusammenhang werden der Kalkulationszeitraum, der Kalkulationszinssatz, auszugleichende Vorjahresergebnisse und die Kalkulationsmethoden festgelegt und die relevanten Datenquellen identifiziert. Außerdem werden Zuständigkeiten geklärt, ein Zeitplan vereinbart und erste strategische Überlegungen zur Gebührenstruktur (z. B. Änderung der Reinigungszyklen) diskutiert.

Schritt 2

Datensammlung und -aufbereitung

Zunächst werden alle relevanten Informationen zusammengetragen. Diese Daten werden anschließend auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft, um fehlerhafte oder veraltete Werte auszuschließen. Daraufhin erfolgt die Aufbereitung mit unseren organisationseigenen Kalkulationstools.

Schritt 3

Abstimmung in der Verwaltung und Festlegung geeigneter Gebührentatbestände

Anschließend werden die bisherigen Projektergebnisse vorgestellt und offene Punkte geklärt. Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis über den aktuellen Stand und erforderliche Gebührenanpassungen zu schaffen, Prioritäten festzulegen und Entscheidungen zu treffen.

Schritt 4

Erstellung einer Kalkulationsdokumentation

Mit der Fertigstellung des Zahlenwerks wird eine vollständige und transparente Dokumentation der Berechnung mitsamt den angewendeten Annahmen und Methoden in einem ausführlichen Kalkulationsbericht vorgenommen, der den politischen Gremien, dem Revisionsamt, der Kommunalaufsicht, dem Rechnungshof und erforderlichenfalls den Gebührenpflichtigen zur Einsichtnahme vorgelegt werden kann.

Schritt 5

Gebührenpräsentation und -bearbeitung in den politischen Gremien

Abschließend wird die erarbeitete Gebührenkalkulationen – sofern gewünscht – in einem politischen Gremium vorgestellt und erläutert. Die Präsentation dient dazu, die Berechnungsgrundlagen transparent darzulegen, Fragen zu klären und mögliche Anpassungen aufgrund einer abweichenden Ausübung von Wahlrechten und Ermessensspielräumen (z. B. Höhe des Allgemeinheitsanteils) zu diskutieren. Ziel ist es, die Politik bei ihrer Entscheidungsfindung fachlich zu unterstützen.

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Beratung mit Struktur und Weitblick Unsere Leistungen zur Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung

Unsere Zielsetzung

  • Kalkulation kostendeckender Gebührensätze für die Straßenreinigung
  • Aufklärung über Kalkulationswahlrechte (z. B. den Kalkulationszeitraum) und Simulation der Ergebnisse
  • Aufbereitung in Form einer transparenten Kalkulation
  • Dokumentation und Erläuterung von Kalkulationsgrundlagen und -methoden
  • Fristgerechte Bereitstellung für eine rechtzeitige Beschlussfassung und für die Haushaltsplanung
Zielscheibe mit Pfeil im Mittelpunkt als Symbol für Zielerreichung und Fokus.
Webinar-Icon

Unser Vorgehen

  • Erhebung aller relevanten Daten
  • Ermittlung der Betriebskosten sowie der kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen für die Straßenreinigung
  • Berechnung der Straßenreinigungsgebühren unter Berücksichtigung des Kostendeckungsprinzips
  • Ausgleich von Vorjahresergebnissen
  • Erstellung eines Kalkulationsberichts
  • Präsentation im Gremium
Drei ineinandergreifende Zahnräder als Symbol für Methoden, Werkzeuge und Prozesse.

Unsere Methoden

  • Prognose der Kosten für den kommenden Kalkulationszeitraum auf Basis von Haushaltsplanwerten, Hochrechnungen und Extrapolationen
  • Durchführung der Kostenartenrechnung
  • Vornahme von kostenrechnerischen Korrekturen
  • Divisions- und Äquivalenzziffernkalkulation (Kostenträgerrechnung)

Mit Herz und Engagement Unser Qualitätsversprechen

Warum wir die richtige Wahl für Sie sind

  • Lösungen zu jeder Herausforderung
  • Erfahrene Berater aus der Praxis
  • Verlässlichkeit und Vertrauen
  • Effiziente Auftragserledigung
  • Individuelle Lösungen für Ihre Kommune

Präzise kalkuliert und ordentlich dokumentiert Gebühren

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Aus unserem Blog Aktuelle Beiträge

Weitere Fragen FAQs

Straßenreinigungsgebühren sind Benutzungsgebühren zur Finanzierung der öffentlichen Straßenreinigung, einschließlich der Kosten für Personal, Sachmittel, Maschinen sowie anteilige Verwaltungskosten.

Der Gebührenmaßstab muss sich nach Art und Umfang der Inanspruchnahme richten, z. B. nach Reinigungsklassen, Front‑ oder Grundstücksmaßen. Insbesondere der Quadratwurzelmaßstab hat sich in der Praxis durchgesetzt, bei dem die Quadratwurzel der Grundstücksfläche herangezogen wird, aus dem sich fiktive Frontmeter ergeben. Die konkrete Ausgestaltung ist satzungsabhängig und muss sachlich begründet sein.

Eckgrundstücke, die von mehreren Seiten erschlossen sind, haben einen erhöhten Vorteil, der jedoch nicht mit einer Verdoppelung der Gebührenschuld zu rechtfertigen ist. Daher sehen die kommunalen Satzungen für Eckgrundstücke Sonderregelungen vor, durch die die Mehrbelastung von Eckgrundstücken verringert wird.

Der Ansatz dieser Kosten in der Straßenreinigungsgebührenkalkulation ist umstritten und hängt leider auch hier stark vom Landesrecht und der Rechtsprechung des jeweiligen Bundeslandes ab. Eine verallgemeinernde Aussage ist daher leider nicht möglich. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof sieht beispielsweise die Kosten der Entleerung von Straßenpapierkörben durchaus als gebührenfähige Position der Straßenreinigungsgebühr an.

Wir analysieren die Kostenstruktur, erstellen eine strukturierte und übersichtliche Gebührenkalkulation, bereiten die Ergebnisse für politische Gremien auf und unterstützen bei der satzungsrechtlichen Umsetzung.

Interesse geweckt? Kontakt & Anfrage

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Wir beraten Sie gerne rund um unser Beratungs- und Dienstleistungsangebot.

Eckermann & Krauß GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 24
64625 Bensheim

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