Unter „sonstigen Gebühren“ werden kommunale Gebühren zusammengefasst, die für andere öffentliche Einrichtungen erhoben werden (z. B. Dorfgemeinschaftshäuser oder Schwimmbäder) sowie Verwaltungsgebühren.
Soweit vertretbar und geboten, sollten auch diese Gebühren grundsätzlich kostendeckend ausgestaltet sein. Bei Einrichtungen wie Schwimmbädern, Musikschulen, Büchereien und vergleichbaren Angeboten ist eine vollständige Kostendeckung jedoch aus sozialpolitischen Gründen in der Regel nicht vertretbar. Gleichwohl kann eine betriebswirtschaftliche Kalkulation aufzeigen, in welchem Umfang die einzelnen Gebührentatbestände zur Deckung der entstehenden Kosten beitragen.
Wir beraten Sie gerne rund um unser Beratungs- und Dienstleistungsangebot.
Eckermann & Krauß GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 24
64625 Bensheim
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