Feuerwehrgebühren dürfen für kostenpflichtige Einsätze erhoben werden, z. B. bei Fehlalarmen, Brandsicherheitsdiensten oder Hilfeleistungseinsätzen. Pflichtaufgaben der Feuerwehr im abwehrenden Brandschutz bleiben in der Regel gebührenfrei.
Die Erhebung von Kostenerstattungen für Einsätze erfolgt auf Grundlage der Landesfeuerwehrgesetze, nachrangig mitunter auch der Kommunalabgabengesetze. Die Kostenerstattungen dürfen als Pauschalsätze in einer Gebührenordnung festgelegt werden, bedürfen aber dennoch einer sachgerechten Kalkulation. Hierbei sind auch die landesspezifischen Gesetze sowie Gerichtsentscheidungen und -urteile zu beachten.
Die Gebühren werden in der Regel nach Zeitaufwand, eingesetzten Fahrzeugen, Personal und Geräten bemessen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen