Eine Neukalkulation ist regelmäßig am Ende eines Kalkulationszeitraums erforderlich. Sofern kein mehrjähriger Kalkulationszeitraum festgelegt wurde, ist sogar jährlich neu zu kalkulieren. Zudem muss neu kalkuliert werden, wenn zwingend noch eine Überdeckung aus Vorjahren auszugleichen ist, deren Ausgleichsfrist andernfalls nicht mehr gewahrt werden könnte.
Üblicherweise sind die Abwassergebühren in eine Schmutzwassergebühr (z. B. je m³ modifiziertem Frischwasserverbrauch) und eine Niederschlagswassergebühr (z. B. je m² befestiger Fläche mit Kanalanschluss) gesplittet. Beide Gebührensätze sind getrennt zu kalkulieren. Während im vorherigen Jahrhundert noch vorwiegend Einheitsgebühren für die Abwasserbeseititgung erhoben wurden, wird inzwischen aufgrund der fortgeschrittenen Rechtsprechung fast nur noch die gesplittete Abwassergebühr angewendet.
Die Kosten werden im Rahmen der Kalkulation auf diese beiden Bereiche verteilt. Eine zweifelsfreie Zuordnung der Kosten ist jedoch - insbesondere bei Bestehen einer Mischkanalisation - häufig nicht möglich. Daher bedarf es einer mehrstufigen Kostenschlüsselung. Diese erfolgt vorrangig nach individuellen Ingenieurgutachten, nachrangig nach Schätzungen und allgemeinen Erfahrungswerten, insbesondere aus der Literatur.
Im Ergebnis dürfen die Kosten, die für die Entwässerung der Straßen, Wege und öffentlichen Plätze entstehen, nicht den abwassergebührenpflichtigen Grundstückseigentümer treffen. Je nach Landesrecht sind entweder diese Kosten vorab aus den gebührenfähigen Kosten herauszurechnen (Vorababzug) oder die Kosten zwar in die Kalkulation mit einzubeziehen, jedoch per Gebührenbescheid der Kommune in Rechnung zu stellen.
Über‑ oder Unterdeckungen aus Vorjahren sind innerhalb des gesetzlichen Ausgleichszeitraums von bis zu fünf Jahren in den Folgejahren zu verrechnen, um die Kosten und Erlöse des Gebührenhaushalts dauerhaft in der Waage zu halten.
Wir beraten Sie gerne rund um unser Beratungs- und Dienstleistungsangebot.
Eckermann & Krauß GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 24
64625 Bensheim
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