Beratung und Dienstleistungen, die Sie weiterbringen Gebührenkalkulation für die Kinderbetreuung

Ihre Herausforderung

Die Kosten der kommunalen Kinderbetreuung haben sich in den vergangenen zehn Jahren etwa verdoppelt. Zur Deckung der Kosten können angemessene Kostenbeiträge festgelegt werden.

Unsere Lösung

Wir ermitteln die Kosten für die Kinderbetreuung und schlagen Ihnen angemessene Kostenbeiträge mit einem vorgegebenen Kostendeckungsgrad als Diskussionsgrundlage für Ihre kommunalpolitischen Gremien vor. Für Verpflegungsleistungen kalkulieren wir kostendeckende Entgelte.

Schritt für Schritt Ablauf unserer Beratung und Dienstleistung

Schritt 1

Kickoff

In einer Eröffnungsbesprechung legen wir den Rahmen für die Gebührenkalkulation fest und stimmen die nächsten Schritte ab. In diesem Zusammenhang werden der Kalkulationszeitraum, der Kalkulationszinssatz, auszugleichende Vorjahresergebnisse und die Kalkulationsmethoden festgelegt und die relevanten Datenquellen identifiziert. Außerdem werden Zuständigkeiten geklärt, ein Zeitplan vereinbart und erste strategische Überlegungen zur Gebührenstruktur (z. B. Deckung von 20 % der entstehenden Kosten) diskutiert.

Schritt 2

Datensammlung und -aufbereitung

Zunächst werden alle relevanten Informationen – insbesondere die vorhandenen und künftig geplanten Betreuungsmodule – zusammengetragen. Diese Daten werden anschließend auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft, um fehlerhafte oder veraltete Werte auszuschließen. Daraufhin erfolgt die Aufbereitung mit unseren organisationseigenen Kalkulationstools.

Schritt 3

Abstimmung in der Verwaltung

Anschließend werden die bisherigen Projektergebnisse vorgestellt und offene Punkte geklärt. Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis über den aktuellen Stand und erforderliche Gebührenanpassungen zu schaffen, Prioritäten festzulegen und Entscheidungen zu treffen.

Schritt 4

Erstellung einer Kalkulationsdokumentation

Mit der Fertigstellung des Zahlenwerks wird eine vollständige und transparente Dokumentation der Berechnung mitsamt den angewendeten Annahmen und Methoden in einem ausführlichen Kalkulationsbericht vorgenommen, der den politischen Gremien, dem Revisionsamt, der Kommunalaufsicht, dem Rechnungshof und erforderlichenfalls den Gebührenpflichtigen zur Einsichtnahme vorgelegt werden kann.

Schritt 5

Gebührenpräsentation und -bearbeitung in den politischen Gremien

Abschließend wird die erarbeitete Gebührenkalkulationen – sofern gewünscht – in einem politischen Gremium vorgestellt und erläutert. Die Präsentation dient dazu, die Berechnungsgrundlagen transparent darzulegen, Fragen zu klären und mögliche Anpassungen aufgrund einer abweichenden Ausübung von Wahlrechten zu diskutieren. Ziel ist es, die Politik bei ihrer Entscheidungsfindung fachlich zu unterstützen.

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Beratung mit Struktur und Weitblick Unsere Leistungen zur Gebührenkalkulation für die Kinderbetreuung

Unsere Zielsetzung

  • Kalkulation angemessener Kostenbeiträge
  • Reduzierung des Zuschussbedarfs aus allgemeinen Haushaltsmitteln bei Wahrung sozialpolitischer Ziele
  • Aufbereitung in Form einer transparenten Kalkulation
  • Unterstützung der Kommunalpolitik bei der Festlegung von Kalkulations- und Kostendeckungsgrundsätzen
Zielscheibe mit Pfeil im Mittelpunkt als Symbol für Zielerreichung und Fokus.
Webinar-Icon

Unser Vorgehen

  • Erhebung aller relevanten Daten
  • Ermittlung der Betriebskosten sowie der kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen für die Kinderbetreuung
  • Berechnung der Vollkosten jedes Betreuungsmoduls
  • Berechnung von Gebühren weiterer Leistungen, wie die Mittagessensverpflegung
  • Erstellung eines Kalkulationsberichts
  • Präsentation im Gremium
Drei ineinandergreifende Zahnräder als Symbol für Methoden, Werkzeuge und Prozesse.

Unsere Methoden

  • Prognose der Kosten für den kommenden Kalkulationszeitraum auf Basis von Haushaltsplanwerten, Hochrechnungen und Extrapolationen
  • Durchführung der Kostenartenrechnung mitsamt kostenrechnerischen Korrekturen
  • Verteilung der Kostenarten im Rahmen der Kostenstellenrechnung
  • Divisions- und Äquivalenzziffernkalkulation (Kostenträgerrechnung)

Mit Herz und Engagement Unser Qualitätsversprechen

Warum wir die richtige Wahl für Sie sind

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Weitere Fragen FAQs

Bei den Gebühren für die Kinderbetreuung handelt es sich um eine öffentlich‑rechtliche Abgabe eigener Art. Sie unterliegen nicht dem Kommunalabgabenrecht, sondern richten sich vorrangig nach § 90 SGB VIII sowie dem jeweiligen Landesgesetz zur Kinder- und Jugendhilfe.

In vielen Bundesländern werden Kostenbeiträge nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erhoben, beispielsweise in Abhängigkeit vom Alter des Kinder oder der täglichen Betreuungszeit. Zudem besteht die Möglichkeit, in einigen Bundesländern sogar die Verpflichtung, das Familieneinkommen bei der Höhe des Kostenbeitrags zu berücksichtigen.

Auch wenn aus sozial- und familienpolitischen Gründen kein striktes Kostendeckungsgebot gilt, muss die Höhe der Kostenbeiträge nachvollziehbar, sachgerecht und widerspruchsfest hergeleitet werden. Durch eine Kalkulation lässt sich erkennen, wie hoch die Kostenbeiträge eigentlich sein müssten, um eine volle Kostendeckung erzielen zu können. Auf dieser Basis kann dann eine fundierte Entscheidung darüber getroffen werden, welcher Anteil den Eltern zuzumuten ist und welcher Teil im Gegenzug der Allgemeinheit über Steuermittel auferlegt werden muss. Eine willkürliche Kostenbeitragsfestsetzung ist hingegen kritisch zu sehen.

Die kommunalen Satzungen müssen hinreichend bestimmt sein. Eine pauschale Preisgleitung ohne transparente Darstellung der Kostenanteile ist kritisch zu bewerten. Zulässig ist jedoch bei der Kinderbetreuung eine gestufte Anpassung der Kostenbeiträge, die bereits bei Beschlussfassung zukünftige Erhöhungen vorsieht. Ein Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot liegt nicht vor, solange ein Kostendeckungsgrad von 100 % auch künftig deutlich verfehlt wird.

Das Verpflegungsentgelt erspart den Eltern die eigene Essenszubereitung und stellt daher einen entgeltlichen Vorteil dar. Grundsätzlich ist daher auch ein Verpflegungsentgelt zu erheben. Dieses kann als Monatspauschale oder mit Einzelessenabrechnung erhoben werden. Auch hier kann eine Auskunft darüber, wie hoch die tatsächlichen Kosten je Mahlzeit sind (inklusive Hauswirtschaftskraft und Reinigungskraft), hilfreich sein für die Bemessung eines angemessenen Entgelts.

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