Unterkunftsgebühren können für die Nutzung kommunaler Unterkünfte erhoben werden, etwa für Obdachlosen‑, Not‑ oder Gemeinschaftsunterkünfte. Voraussetzung ist, dass die Unterkunft als öffentliche Einrichtung ausgestaltet und die Gebühr in einer Satzung geregelt ist.
Die Gebühren werden häufig nach pauschalen Tagessätzen oder monatlichen Beträgen je untergebrachter Person ermittelt. Maßgeblich ist eine transparente Gebührenkalkulation, die die Kostenstruktur nachvollziehbar abbildet. Eine Aufteilung in fixe und variable Gebührenbestandteile ist dabei möglich.
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