Beratung und Dienstleistungen, die Sie weiterbringen Grundsteuer C

Ihre Herausforderung

In vielen Städten und Gemeinden, insbesondere in Metropolregionen, Ballungsgebieten und Gebieten mit Siedlungsbeschränkung, fehlt es an sozialem und bezahlbarem Wohnraum. Gleichzeitig bleiben bebaubare Grundstücke unbebaut, weil sie mitunter als Spekulationsobjekte gehalten werden.

Unsere Lösung

Mit dem Ziel einer Verhaltenssteuerung bei den Personen mit unbebautem, aber bebaubarem Grundstückseigentum kann die seit dem Jahr 2025 zulässige Grundsteuer C angewendet werden. Wir unterstützen Sie bei der Abwägung, inwieweit eine Einführung der Grundsteuer C diesem Ziel dienlich sein kann, welche Mehrerträge und welche Mehraufwendungen durch die Erhebung zu erwarten sind.

Schritt für Schritt Ablauf unserer Beratung und Dienstleistung

Schritt 1

Projektstart und Datensammlung

Es werden alle relevanten Grundlagen erfasst, von baureifen Grundstücken über Katasterdaten und Planungsunterlagen bis hin zu Messbeträgen. Zudem werden Indikatoren für einen erhöhten Wohnbedarf gesammelt.

Schritt 2

Simulation von Hebesatzvarianten

Es werden mehrere Hebesatzvarianten erstellt und ihre finanziellen und steuerungsbezogenen Auswirkungen bewertet. Ziel ist die Auswahl eines strategisch wirksamen Hebesatzes, der hinreichende Anreize zur Mobilisierung brachliegenden Baulands setzt, andererseits aber auch keine erdrosselnde Wirkung entfaltet.

Schritt 3

Wirtschaftliche Bewertung der Vor- und Nachteile

Es erfolgt eine wirtschaftliche Darstellung der Chancen und Risiken.

Schritt 4

Abstimmung in der Verwaltung

Es werden übersichtliche Unterlagen für die Kämmerei, das Bauamt und die Verwaltungsspitze ausgearbeitet und in der Verwaltung abgestimmt.

Schritt 5

Präsentation der Analyse und Beratung in den politischen Gremien

Die Ergebnisse der Analyse werden in einem Gremium präsentiert und der politische Abwägungsprozess begleitet.

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Beratung mit Struktur und Weitblick Unsere Leistungen zur Grundsteuer C

Unsere Zielsetzung

  • Bewertung der monetären und nicht-monetären Vor- und Nachteile einer Grundsteuer C
  • Unterstützung bei der Einführung der Grundsteuer C
  • Unterstützung bei der Findung eines angemessenen Hebesatzes für die Grundsteuer C
  • Abwägung der Chancen und Risiken
Zielscheibe mit Pfeil im Mittelpunkt als Symbol für Zielerreichung und Fokus.
Webinar-Icon

Unser Vorgehen

  • Analyse der Rahmenbedingungen
  • Prüfung der Kommune auf Einführungsvoraussetzungen (baureife Grundstücke, Bedarf an Wohnraum)
  • Abgrenzung der betroffenen Gemeindeteile
  • Vorbereitung politischer Entscheidungen inkl. Hebesatzvorschlag und Risikobewertung
  • Erstellung der jährlichen Bekanntmachung
  • Begleitung der öffentlichen Kommunikation
Drei ineinandergreifende Zahnräder als Symbol für Methoden, Werkzeuge und Prozesse.

Unsere Methoden

  • Datenanalyse
  • Modellierung von Melde‑, Prüf‑ und Abrechnungsprozessen
  • Gegenüberstellung alternativer Satzungsregelungen
  • Analyse von Kosten und Nutzen der Steuererhebung
  • Workshops, Interviews und Feedbackrunden
  • Präsentation in den politischen Gremien

Mit Herz und Engagement Unser Qualitätsversprechen

Warum wir die richtige Wahl für Sie sind

  • Lösungen zu jeder Herausforderung
  • Erfahrene Berater aus der Praxis
  • Verlässlichkeit und Vertrauen
  • Effiziente Auftragserledigung
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Weitere Fragen FAQs

Die Erhebung beschränkt sich auf Städte und Gemeinden und ggf. Stadt-/Gemeindeteile mit erhöhtem Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten.

Die Grundsteuer C wird anstelle der Grundsteuer B erhoben, indem der Messbetrag mit dem höheren Hebesatz der Grundsteuer C versehen wird.

Mit der Grundsteuer C werden unbebaute, aber bebaubare Grundstücke mit einem gesonderten (höheren) Grundsteuerhebesatz versehen. Dadurch kann ein Anreiz geschaffen werden, unbebaute Grundstücke zügig zu bebauen. Damit soll Wohnraum geschaffen werden, sofern der Bedarf nach Wohnraum besteht. Dieser ist auch nachzuweisen.

Die Gemeinde muss für die Erhebung des erhöhten Hebesatzes zu Beginn eines Kalenderjahres die genaue Bezeichnung der baureifen Grundstücke (mit Lage und Gemeindegebiet) bestimmen, diese Grundstücke in einer Karte nachweisen, die betroffenen baureifen Grundstücke öffentlich bekannt machen und in einer Allgemeinverfügung die städtebaulichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen und die Wahl des Gemeindegebiets begründen.

Je nach Anzahl der betroffenen Grundstücke und gewähltem Hebesatz variieren die Mehreinnahmen. Realistisch betrachtet führen sie allerdings nicht zu einer erheblichen Erhöhung des Grundsteueraufkommens. Erste Erfahrungswerte zeigen ein Mehraufkommen - bemessen an der Grundsteuer B - von durchgängig weniger als 10 %.

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Eckermann & Krauß GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 24
64625 Bensheim

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